China erleichtert Selbstfahrer-Touren für Ausländer

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Selbstfahrer in China

Ab 1. Oktober 2015 können ausländische Touristen Selbstfahrer-Touren in China viel einfacher als bisher organisieren lassen. Bereits am 26. August 2015 haben das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das China-Zollamt, das Nationale Tourismusamt (China National Tourism Administration, CNTA) und der Generalstab der Militär gemeinsam eine Richtlinie für ausländische Selbstfahrer in China ([2015] Gongzhi Nr. 677) erlassen. Demnach benötigen ausländische Selbstfahrer in der Zukunft keine offiziellen Papiere mehr, die bisher vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit und dem Nationalen Tourismusamt ausgestellt werden müssen. Dadurch ist das Genehmigungsverfahren für ausländische Selbstfahrer in China erheblich erleichtertet. Mit der neuen Regelung versucht China, mehr ausländische Touristen, auch als Selbstfahrer mit eigenem Wagen ins Land anzulocken. Die neue Richtlinie tritt ab 1. Oktober 2015 in Kraft. Zugleich ist die bisherige Richtlinie ([86] Gongfa Nr. 27) vom 16. September 1986 aufgehoben.

Die Organisation von Selbstfahrer-Touren für Ausländer durch China war bisher sehr kompliziert, zeitaufwändig und kostspielig. Die Reiseveranstalter müssen Genehmigungen dafür sowohl vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit und Nationale Tourismusamt in Peking als auch von den lokalen Sicherheitsbehörden und Tourismusämtern in den jeweiligen Provinzen auf der Reiseroute einholen. Nach der neuen Richtlinie müssen Reiseveranstalter nur noch bei den lokalen Behörden den Reiseplan spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zur Überprüfung und Dokumentation einreichen und benötigen deren Genehmigung nicht mehr. Lediglich wenn die Reiseroute durch ein für Ausländer beschränktes oder gesperrtes Gebiet verläuft, müssen die lokalen Behörden innerhalb von 3 Arbeitstagen dem Reiseveranstalter das Überprüfungsergebnis mitteilen, ob Routenänderungen oder weitere Genehmigungen notwendig sind. Im letzteren Fall müssen die Sicherheitsbehörden innerhalb von 15 Arbeitstagen ihre Entscheidung mitteilen, ob der Reiseplan genehmigt oder abgelehnt wird.

Nur behördlich lizenzierte Reiseveranstalter in China dürfen Selbstfahrer-Touren für Ausländer organisieren. Unsere Partner in China sind dafür nicht nur autorisiert sondern auch spezialisiert, und garantiert somit unseren Gästen guten Service und Zuverlässigkeit.

Selbstfahrer-Touren in China können nur in einer Gruppe unter Reiseleitung durchgeführt werden. Es gibt aber keine Beschränkung bezüglich der Gruppengröße. Eine Gruppe kann daher mit einer Person oder mehr als 10 Reiseteilnehmern sein. Ohne Reiseleitung ist Selbstfahrer für Ausländer in China nicht erlaubt.

Selbstverständlich müssen ausländische Selbstfahrer in China über einen gültigen bzw. vorläufigen chinesischen Führerschein verfügen, zudem den Nummernschild und die Fahrerlaubnis für den Wagen. Darüber hinaus sind Zollformalitäten bei der Ein- und Ausfuhr des Wagens beim Grenzübergang zu erledigen.

China wird in den kommenden Jahren ein riesiger Markt für Selbstfahrer-Tourismus, nicht nur für Ausländer sondern eher für einheimische Touristen. Um sich auf diese Entwicklung vorbereiten zu können, hat China am 27. Juli 2015 eine Industrie Norm für Selbstfahrer-Tourismus („Management and service specification for self-driving travel“, LB/T 004-2015) veröffentlicht. In diesem Standard werden Rechte und Pflichte der Selbstfahrer und der Reiseveranstalter, Anforderungen an Infrastrukturen und Kommunikationen sowie Sicherheits- und Krisenmanagements detailliert geregelt. Der Standard tritt ab 1. November 2015 in Kraft.

China Selbstfahrer-Touren

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