Neue China Visatypen und Visabestimmungen ab 1. September 2013

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China Visum

Ab dem 1. September 2013 gelten neue Visabestimmungen für China. Dabei werden 4 neue Visatypen M, R, Q und S eingeführt. Mit den bisherigen 8 Visatypen, nämlich L-, F-, X-, Z-, G-, C-, J- und D-Visum, wird es in der Zukunft insgesamt 12 Typen vom Chinavisum geben. Man muss dann genau wissen, welcher Typ von Chinavisum für die Einreise und den Aufenthalt in China der richtige ist.

Hintergrund für die Änderungen der Visabestimmungen ist, dass das neue „Ein- und Ausreisegesetz der Volksrepublik China“ (中华人民共和国出境入境管理法, Exit and Entry Administration Law of the People’s Republic of China) am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig aufgehoben werden zwei alte einzelne Gesetze, also das Ein- und Ausreisegesetz für Ausländer und das Ein- und Ausreisegesetz für chinesische Staatsbürger. Das neue Ein- und Ausreisegesetz wurde bereits vor einem Jahr am 30. Juni 2012 vom ständigen Ausschuss des 11. Nationalen Volkskongresses verabschiedet. Das neue Gesetz umfasst in 8 Kapiteln 93 Artikel.

Im Rahmen konkreter Implementierung des neuen Gesetzes hat der Chinesische Staatsrat am 03 Juli 2013 neue „Ein- und Ausreisebestimmungen der Volksrepublik für Ausländer“ (中华人民共和国外国人入境出境管理条例) erlassen und am 12. Juli 2013 verkündet. Mit Inkrafttreten der neuen Ein- und Ausreisebestimmung am 1. September werden die Geltungsbereiche der bisherigen 8 Visatypen geändert und zugleich 4 neue Visatypen eingeführt.

China führt 4 neue Visatypen ein

In die neuen Visabestimmungen werden ab 1. September 4 neue Typen von Chinavisum eingeführt.

M-Visum

Das M-Visum ist das neue Geschäftsvisum und wird an Geschäftsreisende erteilt, die sich zum Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit im Gebiet Industrie, Handel und Kommerz in China aufhalten werden.

Q-Visum

Das Q-Visum ist ein Visum für den Familienbesuch bei chinesischen Staatsbürgern oder bei Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in China. Dabei unterscheiden sich das langzeitige Q1- und das kurzzeitige Q2-Visum. Das Q1-Visum wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die zum Zweck der Familienzusammenführung länger als 180 Tage zu chinesischen Familienangehörigen, zu Familienangehörigen eines Ausländers mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder zu Pflegefamilien ziehen werden. Das Q2-Visum ist für einen kurzen Besuch (bis einschließlich 180 Tage) eines Ausländers bei seinem chinesischen Verwandten oder beim Verwandten eines Ausländers mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis.

R-Visum

Das R-Visum wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die als Hochqualifizierte oder fehlende Fachleute gelten, welche China dringend benötigt.

S-Visum

Das S-Visum ist ein Visum für den Verwandtenbesuch bei Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis in China. Dabei unterscheiden sich das langzeitige S1- und das kurzzeitige S2-Visum. Das S1-Visum ist für einen langzeitigen Besuch (länger als 180 Tage) von Ehepartner, Eltern und Schwiegereltern sowie Kinder unter 18 Jahren bei Familienangehörigen eines Ausländers, der sich wegen Arbeit, Studium oder andern privaten Gründen in China aufhält. Das S2-Visum ist für einen kurzen Besuch (bis einschließlich 180 Tage) von Ehepartner, Eltern und Schwiegereltern sowie Kinder unter 18 Jahren bei Familienangehörigen eines Ausländers, der sich wegen Arbeit, Studium oder andern privaten Gründen in China aufhält.

Bisherige 8 China Visatypen

Die bisherigen 8 China Visatypen, nämlich das L-, F-, X-, Z-, G-, C-, J- und D-Visum bleiben bei den neuen China Visabestimmungen erhalten. Die Geltungsbereiche einiger Visatypen haben sich jedoch geändert.

L-Visum

Das L-Visum ist ein Touristenvisum und wird an Ausländer erteilt, die sich kurzzeitig zu touristischen Zwecken in China aufhalten werden. Ab 1. September gilt das L-Visum nicht mehr für Verwandtenbesuche. Dafür müssen Ausländer in der Zukunft das S-Visum beantragen.

F-Visum

Das F-Visum wurde bisher auch Geschäftsvisum genannt und ist ab 1. September eher ein Forschungsvisum. Das F-Visum wird in der Zukunft nur noch für Forschungsvorhaben, Dozenturen, wissenschaftlichen oder kulturellen Austausch sowie für Weiterbildung oder Studium für einen Zeitraum bis maximal 6 Monaten erteilt. Das F-Visum gilt ab 1. September nicht mehr für Geschäftsleute zum Zweck der Tätigkeiten in Industrie, Handel und Kommerz. Diese müssen in der Zukunft das M-Visum beantragen

X-Visum

Das X-Visum ist ein Studentenvisum und wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die sich in China zum Zweck eines Studiums, einer Weiterbildung oder eines Praktikums für einen Zeitraum von über 6 Monaten aufhalten.

Z-Visum

Das Z-Visum ist ein Arbeitsvisum und wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die sich aufgrund eines Arbeitsverhältnisses in China aufhalten.

C-Visum

Das C-Visum wird auch Crewvisum genannt und wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die im Transportgewerbe oder im Luft- und Seeverkehr arbeiten, z.B. als Begleiter im Internationalen Zugverkehr, in der Crew von Flugzeugen oder als Seeleute.

J-Visum

Das J-Visum ist ein Journalistenvisum und wird in zwei Unterkategorien J1 und J2 unterteilt. Das J1-Visum wird an ausländische Journalisten ausgestellt, die sich langzeitig (länger als 180 Tage) in der VR China aufhalten. Das J2-Visum wird an Journalisten ausgestellt, die sich vorübergehend bis einschließlich 180 Tage für Interviews oder Berichte in der VR China aufhalten.

G-Visum

Das G-Visum ist ein Transitvisum und wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die sich länger als 24 Stunden in- oder außerhalb des Flughafens zum Zweck der Durchreise in ein Drittland aufhalten.

D-Visum

Das D-Visum ist ein Niederlassungsvisum und wird an ausländische Staatsangehörige mit der unbefristeten Niederlassungserlaubnis in China erteilt.

Worauf sollte man ab 1. September achten?

In der Übergangsphase muss man mit Verzögerung bei der Bearbeitung und Erteilung der Chinavisa rechnen, da sich die Konsulate bzw. die Visastellen auf das neue Verfahren umstellen müssen.

Touristische Reisen

Wer hauptsächlich eine touristische Reise unternehmen, kann wie bisher das Touristenvisum (L-Visum) beantragen. Dafür benötigt man die Reisebestätigung eines Reiseveranstalters. Falls man die Reise selber organisieren möchte, muss man bei der Visabeantragung Buchungsbestätigungen einzelner Leistungen wie Flüge und Hotels für den Reisedauer vorlegen.

Familienbesuche

Wer statt einer touristischen Reise hauptsächlich seine Kinder oder anderen Verwandten in China besuchen möchte, muss ab 1. September das S-Visum beantragen. Dafür benötigt man ein offizielles Einladungsschreiben vom Verwandten sowie eine amtliche Bescheinigung über die Verwandtschaft.

Geschäftsreisen

Wer nach China eine Geschäftsreise wie z. B. zur Messe als Besucher oder als Aussteller, zum Besuch bei Geschäftspartnern oder eigener Niederlassung, zum Einkauf oder Vertrieb unternehmen, muss ab 1. September das M-Visum beantragen. Dafür benötigt man ein offizielles Einladungsschreiben vom Geschäftspartner.

Visafreier Aufenthalt in China

Nicht alle Ausländer benötigen ein Chinavisum für einen Aufenthalt in China. Von den neuen Visabestimmungen gibt es auch Ausnahmen, die durch Sonderverordnungen geregelt sind. Transitreisende können sich zum Beispiel bis zu 72 Stunden in Peking, Shanghai und Guangzhou und ab 1. September auch in Chengdu visafrei aufhalten, ohne ein Chinavisum beantragen zu müssen.

Originale Gesetztexte:

 

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