Visafreier Aufenthalt auch in Chongqing, Shenyang und Dalian

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Auch in drei weiteren chinesischen Städten Chongqing, Shenyang und Dalian dürfen sich ausländische Touristen ohne ein Chinavisum bis zu 72 Stunden aufhalten, nachdem Peking, Shanghai, Guangzhou und Chengdu bereits in den letzten Monaten die visafreie Regelung eingeführt haben.

Ab 1. November 2013 benötigen ausländische Touristen aus 45 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und der Schweiz, kein Chinavisum mehr für die Einreise am Chongqing Jiangbei International Airport (CKG), wenn sie in der Stadt Chongqing maximal bis zu 72 Stunden bleiben und danach in ein Drittland weiterfliegen werden. Chongqing ist Chinas größte Stadt am Yangtse-Fluss und liegt südlich von der Provinz Sichuan. Die Stadt Chongqing verfügt über internationale Flugverbindungen mit Dhaka in Bangladesh, Helsinki in Finnland, Yogyakarta in Indonesien, Tokio in Japan, Male in Malediven, Amsterdam in den Niederlande, Doha in Qatar, Singapur, Seoul in Südkorea, Bangkok, Chiang Mai und Phuket in Thailand sowie New York, Los Angles und San Francisco in den USA.

Ab 1. Januar 2014 tritt die visafreie Regelung auch in Shenyang und Dalian in Kraft. Beide Städte sind in der nordostchinesischen Provinz Liaoning. Shenyang Taoxian International Airport (SHE) hat internationale Flugverbindungen mit Vancouver in Kanada, Frankfurt in Deutschland, Tokio, Osaka, Nagoya und Fukuoka in Japan, Pyongyang in Nordkorea, Seoul, Busan und Jeju in Südkorea sowie Singapur, während Dalian Zhoushuizi International Airport (DLC) international mit Paris in Frankreich, Seattle in den USA, Tokio, Osaka, Nagoya, Fukuoka, Hiroshima, Sendai und Toyama in Japan, Seoul und Jeju in Südkorea, Bangkok in Thailand, Kuala Lumpur in Malaysia und Singapur verbindet.

Nachtrag am 12. Juli 2014:

72-Stunden visumfreier Aufenthalt ist nun 8 chinesischen Städte möglich:
Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Shenyang, Dalian, Xian und Guilin.

Die Gültigkeit ist um folgende 6 Staaten von 45 auf 51 Länder erweitert:
Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien sowie Albanien.

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