Ab 2013 keine kostenlose Auslandskrankenversicherung mehr

Info für die Nutzung von Social Plugins

Krankenversicherung

Ab dem 1. Januar 2013 dürfen gesetzliche Krankenkassen keine kostenlosen privaten Auslandskrankenversicherungen mehr anbieten. Bisher genießen rund zwei Millionen Versicherte über ihre gesetzliche Krankenkasse diese kostenlose Zusatzleistung. Nach dem Jahreswechsel ist nun damit allerdings Schluss.

Bei Reisen innerhalb der europäischen Union in jenen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) geschlossen hat, gelten nach wie vor die Leistungen der EHIC (Europäische Versicherungskarte). Selbst ohne private Auslandsreisekrankenversicherung haben gesetzlich Versicherte also im Ausland immer noch einen gewissen Krankenversicherungsschutz. Allerdings nur innerhalb der EU in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Außerdem ist zu beachten, dass man nur die Leistungen erstattet erhält, welche gesetzlich Versicherte des jeweiligen Landes dort auch erhalte. Wenn in einem bestimmten Land zum Beispiel Zahnbehandlungen nicht zum Teil der gesetzlichen Versorgung gehören, werden auch dem deutschen Reisende in diesem Land die Kosten hierfür nicht erstattet.

Für Reisen nach China oder zu vielen anderen asiatischen Ländern kann ein ausreichender Auslands-Krankenschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erwartet werden. Die teuerste Leistung überhaupt, ein Krankenrücktransport nach Deutschland, wird innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht übernommen. Immerhin müssen allein durch den ADAC jährlich 15.000 Urlauber auf diese Weise nach Deutschland zurück reisen.

Für eine Fernreise ist daher ein zusätzlicher privater Auslands-Krankenschutz dringend zu empfehlen. Private Auslandsreisekrankenversicherungen sind in der Regel sehr günstig. Schon für 14 Euro erhalten Einzelpersonen zum Beispiel bei der HanseMerkur Reiseversicherung einen Jahresvertrag. Familien zahlen nur 28 Euro.

Wer neben der Auslandkrankenversicherung und der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung einen Vollschutz wünschen, kann zum Beispiel bei der HanseMerkur eine Reiseversicherung mit 5-Sterne-Premium-Schutz abschließen, der auch die Reiseabbruch-, Notfall-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abdeckt. Sie haben hier einen Überblick über die Leistungen und die Prämien der HanseMerkur-Reiseversicherung.

Dieser Beitrag wurde unter Einblick abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.