Vorschriften für China-Visum verschärft

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China-Visum

China-Visum kann ab dem 10. August 2016 nur unter den strengeren Bestimmungen erteilt werden.

Antragsteller, deren Reisepässen nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, müssen auch den alten, abgelaufenen Pass bei der Visumbeantragung vorlegen. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, müssen Antragsteller eine unterschriebene Erklärung vorlegen, wann und wo das Dokument abgegeben wurde. Außerdem verlangt China eine Liste aller Länder, die der Antragsteller in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht hat, bevor der aktuelle Reisepass ausgestellt wurde. Auch die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes müssen dort angegeben werden. Dies gilt für die Aufenthalte auch in den europäischen Ländern.

Mit dieser strengeren Praxis bei der Erteilung eines China-Visums will China überprüfen, welche Staaten der Antragsteller in der Vergangenheit besucht hat.

Die Gründe dafür, warum gerade jetzt und nur für die Anträge mit neuen Reisepässen ab dem 1. Januar 2014 die Vorschriften für die Erteilung eines China-Visums verschärft werden, sind nicht bekannt gegeben. Ebenfalls ist es nicht bekannt, bis wann die verschärften Visumvorschriften gelten. Dem Auswärtigen Amt zufolge gebe es Hinweise, dass dies nur eine vorübergehende Regelung ist, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel steht, das am 4. und 5. September in Hangzhou stattfinden wird. Zurzeit gibt es erhebliche Reiseeinschränkungen in Hangzhou sowie verstärkte Sicherheitsvorkehrungen auch in den umliegenden Städten wie Shanghai.

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