Visumfreier Aufenthalt in Peking und Shanghai bis zu 72 Stunden für Transitreisende

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Passkontrolle am Flughafen Peking

Ab 1. Januar 2013 dürfen sich Ausländer aus 45 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz und vielen EU-Staaten, ohne Visum bis zu 72 Stunden in Peking und Shanghai aufhalten, wenn sie danach in ein Drittland weiterfliegen werden. Damit will die chinesische Regierung die Einreise für kurzfristige Besucher in Peking und Shanghai erleichtern.

Um von den neuen Visabestimmungen zu profitieren, müssen die Reisenden die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Staatsbürger aus einem der folgenden 45 Länder:
    - Europäische Schengen-Staaten (24): Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien , Spanien, Schweden, Schweiz
    - Andere europäische Länder (7): Russland, das Vereinigte Königreich, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Ukraine
    - Amerikanische Staaten (6): USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien und Chile
    - Ozeanie Länder (2): Australien, Neuseeland
    - Asiatische Länder (6): Südkorea, Japan, Singapur, Brunei, die Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar;
  • Ein- und Ausreise in Beijing Capital International Airport, Shanghai Pudong International Airport oder Shanghai Hongqiao Internationl Airport;
  • Mit einem gültigen Reisepass, der die Nationalität der Reisende nachweist;
  • Ein gültiges Flugticket für das Drittland, das die Ausreise aus Peking oder Shanghai in das Drittland innerhalb von 72 Stunden nachweist;
  • Der Kurzbesucher darf Peking oder Shanghai nicht verlassen.

Es gab in den letzten Tagen Berichte über die neuen Visabestimmungen für Peking und Shanghai in den deutschen Medien. Die meisten davon waren jedoch unvollständig, irreführend und teils falsch. Wir möchten Ihnen hier daher einige Beispiele geben, damit Sie die neuen Visabestimmungen besser verstehen und unnötige Missverständnisse und Probleme vermeiden können. Zuallererst möchten wir darauf hinweisen:

  • Die Visumfreiheit gilt nur für Transitreisende, die in ein Drittland weiter fliegen werden.
  • Die Visumfreiheit gilt nur für Peking und Shanghai, und zwar nur bei Einreise über einen derer Flughäfen.

So benötigen Sie z.B. kein Visum mehr für China:

  • Sie fliegen von Deutschland nach Peking, besuchen Peking für 3 Tage und fliegen weiter nach Thailand.
  • Sie fliegen über Peking nach Pyongyang hin, unternehmen eine Rundreise durch Nordkorea und fliegen dann über Peking nach Deutschland zurück. Sie können visumfrei 2 Stopps in Peking jeweils bis zu 72 Stunden unternehmen.
  • Sie haben in Tokio einen Kunde besucht und fliegen nun nach Shanghai, um dort mit einem Geschäftspartner Verhandlung durchzuführen. 3 Tage später fliegen Sie von Shanghai nach Deutschland zurück.
  • Nach Ihrem Badeurlaub auf Bali fliegen Sie nach Peking, um dort eine kurze Städtereise zu unternehmen.

So benötigen Sie z.B. immer noch ein Visum für China:

  • Sie fliegen von Deutschland nach Peking. Nach der 3-Tage-Städtereise fliegen Sie nach Deutschland zurück.
    Sie benötigen ein Chinavisum, weil Sie nicht in ein Drittland weiter sondern zum Herkunftsland zurückfliegen werden.
  • Sie fliegen von Deutschland nach Shanghai. Nachdem Sie dort mit dem Geschäftspartner verhandelt und einen Vertrag unterschrieben haben, fliegen Sie zufriedene nach Deutschland zurück.
    Sie benötigen ein Chinavisum, weil Sie nicht in ein Drittland weiter sondern zum Herkunftsland zurückfliegen werden.
  • Sie reisen in Peking ein und fahren nach Tianjin zur Einschiffung auf ein Kreuzfahrtsschiff nach Thailand.
    Sie benötigen ein Chinavisum, weil Sie nach Tianjin fahren und somit Peking verlassen haben.
  • Sie reisen in Peking ein und fahren später mit der Transsib-Eisenbahn nach Moskau.
    Sie benötigen ein Chinavisum, weil Sie mit der Bahn Peking verlassen werden, statt vom Flughafen auszureisen.
  • Sie reisen in Peking ein und möchten 2 Tage später weiter nach Shanghai fliegen.
    Sie benötigen ein Chinavisum, weil Sie nicht in ein Drittland sondern innerhalb von China weiterfliegen werden.

Nachtrag am 12. Juli 2013:

Ab 28. Juni 2013 dürfen sich Transitreisende aus einem der oben genannten 45 Ländern auch in Guangzhou bis zu 72 Stunden visafrei aufhalten.

Auch in Chengdu ist bald ein visafreier Aufenthalt für Transitreisende bis zu 72 Stunden möglich. Die Genehmigung dafür liegt bereits seit Juni 2013 vor. Das Datum für die Inplementierung am Chengdu Shuangliu International Airport ist jedoch noch nicht bekanntgegeben.

Nachtrag am 12. Juli 2014:

72-Stunden visumfreier Aufenthalt ist nun in 9 chinesischen Städten möglich:
Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Shenyang, Dalian, Xian und Guilin.

Die Gültigkeit ist um folgende 6 Staaten von 45 auf 51 Länder erweitert:
Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien sowie Albanien.

Reiseangebote:

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